Unverschuldeter Unfall? Das Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Unabhängig, gerichtsfest, berlinweit vor Ort.
Vier Situationen, vier klare Wege.
Bei unverschuldetem Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden — sie trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers. Und: Sie wählen Ihren Gutachter selbst. Nicht die gegnerische Versicherung.
Kasko ist anders: Da zahlen Sie selbst — wir sagen vorher ehrlich, ob es sich lohnt.
Kostenlos beraten lassenKerngeschäft — für Geschädigte i. d. R. kostenlos.
Der Wert, schwarz auf weiß.
Schnell, Preis offen.
„Ein Gutachten ist kein Verkaufsdokument. Es ist ein Befund."
Nein. Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die Versicherung des Verursachers.
Besichtigung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, berlinweit.
Sie zahlen selbst — wir beraten vorab ehrlich, ob es sich lohnt.
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