Unverschuldeter Unfall? Die Kosten des Gutachtens trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Wir sichern Ihre Ansprüche — sachlich, gerichtsfest, in ganz Berlin.
Sagen Sie uns kurz Ihre Situation — wir zeigen den richtigen Weg.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum Schaden — sie trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers. Sie haben außerdem das Recht, Ihren Gutachter selbst zu wählen. Sie müssen nicht den nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Bei Kaskoschäden gilt das nicht — dort beraten wir Sie vorab ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Kostenlos beraten lassenUnser Kerngeschäft — für Geschädigte in der Regel kostenlos.
Wenn Sie den Wert schwarz auf weiß brauchen.
Schnell und mit offenem Preis.
„Ein Gutachten ist kein Verkaufsdokument. Es ist ein Befund."
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Zweifel für die Versicherung.
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die Versicherung des Verursachers — als Teil Ihres Schadens.
Die Besichtigung findet in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen statt, berlinweit bei Ihnen vor Ort oder im Büro.
Bei Kasko zahlen Sie das Gutachten selbst. Wir sagen Ihnen vorher ehrlich, ob es sich in Ihrem Fall lohnt.
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