Unabhängiges Sachverständigenbüro in Berlin. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden — sie trägt in der Regel die Versicherung des Verursachers. Sie haben außerdem das Recht, Ihren Gutachter selbst zu wählen.
Bei Kasko zahlen Sie selbst — dort beraten wir vorab ehrlich, ob es sich lohnt.
Kostenlos beraten lassenKerngeschäft — für Geschädigte i. d. R. kostenlos.
Der Wert, schwarz auf weiß.
Schnell, Preise offen.
Kein Anruf nötig: Aktenzeichen und Kennzeichen eingeben, Status sofort sehen.
„Ein Gutachten ist kein Verkaufsdokument. Es ist ein Befund."
Nein. Sie haben als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die Versicherung des Verursachers.
Besichtigung in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, berlinweit oder im Büro.
Sie zahlen selbst — wir beraten vorab ehrlich, ob es sich lohnt.
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